Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für unsere Entwicklungs- und Fertigungsleistungen.

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich und Kundenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen

Dein Lieblingsdruck · 3D-Druck Manufaktur · Ercan Lawrenz

Inhaber: Ercan Lawrenz, Logauweg 8, 68307 Mannheim

– nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden über CAD-Entwicklung, technische Anpassungen, Prototypen, additiv gefertigte Bauteile, Einzelstücke, Kleinserien sowie damit zusammenhängende Leistungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob der Vertrag per E-Mail, telefonisch oder auf Grundlage eines individuellen Angebots geschlossen wird. Die Website und der Online-Konfigurator dienen ausschließlich der Information, Preiseinschätzung und Vertragsanbahnung.

Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Leistungen und Leistungsumfang

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und den darin bezeichneten Dateien, Spezifikationen oder sonstigen Vereinbarungen.

Angaben und Preiseinschätzungen im Online-Konfigurator dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Sie stellen weder ein verbindliches Angebot noch eine verbindliche Beschaffenheits-, Preis- oder Lieferzusage dar.

Das Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • CAD-Entwicklung und konstruktive Anpassungen
  • Erstellung und Optimierung von Prototypen
  • additive Fertigung von Einzelteilen und Kleinserien
  • Fertigung nach bereitgestellten CAD-, STL- oder 3MF-Dateien
  • technische Beratung zur fertigungs- und materialgerechten Ausführung
  • vorbereitende Leistungen für wiederkehrende Nachbestellungen

Abbildungen, Visualisierungen, Vorschaubilder, Muster und technische Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Sie stellen nur dann eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine Prüfung auf Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck, auf die Einhaltung spezieller Normen, behördlicher Anforderungen oder branchenspezifischer Zulassungen gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde muss den Auftragnehmer vor Vertragsschluss darauf hinweisen, wenn das Bauteil für sicherheitskritische, medizinische, lebensmittelnahe, elektrische, druckbelastete, tragende oder anderweitig besonders regulierte Anwendungen vorgesehen ist.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Hilfsmittel, Softwarelösungen und sorgfältig ausgewählte Dienstleister einzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die vertragsgemäße Leistung bleibt hiervon unberührt.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website sowie die Nutzung des Online-Konfigurators stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Über den Online-Konfigurator kann kein Auftrag erteilt und kein Vertrag geschlossen werden. Das Absenden einer Projekt-, Kontakt- oder Preisanfrage ist ebenfalls unverbindlich und verpflichtet weder den Kunden noch den Auftragnehmer zum Abschluss eines Vertrags.

Nach Eingang einer Anfrage prüft der Auftragnehmer die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit. Auf Grundlage dieser Prüfung kann der Kunde ein individuelles Angebot erhalten.

Das Angebot enthält insbesondere den vorgesehenen Leistungsumfang, die Vergütung und gegebenenfalls Angaben zu Ausführung, Lieferzeit, Zahlungsbedingungen und Gültigkeitsdauer.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer ausdrücklich annimmt. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, durch Unterzeichnung des Angebots oder durch eine andere eindeutige Annahmeerklärung erfolgen.

Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Angebots durch den Kunden gelten als neuer Vertragsvorschlag und bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Beginnt der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor einer förmlichen Auftragsbestätigung mit der Leistung, kann der Vertrag auch durch den einvernehmlichen Leistungsbeginn zustande kommen.

Nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Daraus entstehender zusätzlicher Aufwand richtet sich nach Abschnitt 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Online-Konfigurator und Preiseinschätzung

Der Online-Konfigurator ermöglicht eine automatisierte und unverbindliche Einschätzung der voraussichtlichen Fertigungskosten auf Grundlage einer vom Nutzer bereitgestellten STL- oder 3MF-Datei.

Die hochgeladene Datei wird technisch analysiert. Für die Preiseinschätzung können insbesondere Abmessungen, Volumen, Geometrie und weitere fertigungsrelevante Modelldaten ausgewertet werden. Zusätzlich können Material, Farbe, Fertigungsqualität und Stückzahl ausgewählt werden.

Die angezeigte Preiseinschätzung beruht auf:

  • der hochgeladenen Modelldatei,
  • den vorgenommenen Auswahlen,
  • automatisiert ermittelten Modelldaten und
  • den zum Zeitpunkt der Berechnung hinterlegten Kalkulationsparametern.

 

Die Preiseinschätzung ist unverbindlich. Sie stellt insbesondere kein Angebot, keine Auftragsbestätigung und keine Zusage über Fertigbarkeit, Materialeignung, Lieferzeit oder endgültigen Preis dar.

Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots erfolgt eine manuelle technische und wirtschaftliche Prüfung. Dabei können sich Abweichungen von der angezeigten Preiseinschätzung ergeben, insbesondere aufgrund von:

  • erforderlichen Stützstrukturen oder einer abweichenden Bauteilausrichtung,
  • Modellfehlern oder nicht druckbaren Geometrien,
  • besonderen Anforderungen an Maßhaltigkeit, Oberfläche oder Stabilität,
  • notwendiger Nachbearbeitung,
  • Material- oder Farbanforderungen,
  • zusätzlichem Abstimmungs- oder Konstruktionsaufwand,
  • Versandkosten oder
  • sonstigen im Konfigurator nicht vollständig erfassten Anforderungen.

 

Der Online-Konfigurator führt keine vollständige konstruktive, technische oder sicherheitsbezogene Prüfung durch. Insbesondere werden Maße, Passungen, Wandstärken, Bohrungsdurchmesser, Belastbarkeit und die Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht abschließend geprüft.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass:

  • die hochgeladene Datei das gewünschte Bauteil korrekt wiedergibt,
  • Maße und Geometrie den eigenen Anforderungen entsprechen,
  • alle für die Beurteilung relevanten Einsatzbedingungen mitgeteilt werden und
  • er zur Nutzung, Bearbeitung und Fertigung der Datei berechtigt ist.

 

Offensichtliche Berechnungs-, Darstellungs- oder Übertragungsfehler begründen keinen Anspruch auf Fertigung zu dem fehlerhaft angezeigten Preis.

Ein Auftrag kommt erst nach manueller Prüfung, Übermittlung eines individuellen Angebots und dessen Annahme nach Abschnitt 3 zustande.

Die Speicherung und Löschung hochgeladener Dateien richtet sich nach Abschnitt 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung.

5. Mitwirkung und Verantwortung des Kunden

Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen, Dateien, Maße, Muster und sonstigen Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung.
Der Kunde muss insbesondere mitteilen:

  • den vorgesehenen Einsatzzweck,
  • relevante Maße und Passungen,
  • zu erwartende mechanische und thermische Belastungen,
  • Umgebungsbedingungen wie Feuchtigkeit, UV-Strahlung oder Chemikalienkontakt,
  • besondere Sicherheitsanforderungen,
  • einzuhaltende Normen oder Zulassungsvoraussetzungen sowie
  • gewünschte Stückzahlen und Termine.

Der Kunde ist verpflichtet, Entwürfe, Rückfragen, Prototypen und Freigabeunterlagen innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und dem Auftragnehmer die für die weitere Bearbeitung erforderlichen Entscheidungen mitzuteilen.

Verzögert sich die Leistung durch fehlende, verspätete oder nachträglich geänderte Angaben des Kunden, verlängern sich vereinbarte Ausführungs- und Lieferfristen angemessen.

Gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers wegen unterlassener Mitwirkung bleiben unberührt.

Der Kunde gewährleistet, dass er zur Nutzung, Bearbeitung und Fertigung der übermittelten Dateien, Zeichnungen, Logos, Muster und sonstigen Inhalte berechtigt ist und hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Rechtsverletzungen, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten oder verbindlich erteilten Anweisungen beruhen und die er zu vertreten hat.

Der Auftragnehmer weist den Kunden auf erkennbare technische Bedenken, Unstimmigkeiten oder offensichtlich ungeeignete Vorgaben hin.

Für Nachteile, die ausschließlich auf fehlerhaften Kundendaten, nicht erkennbaren Modellfehlern oder entgegen einem ausdrücklichen Hinweis erteilten Kundenanweisungen beruhen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.

6. CAD-Entwicklung und Konstruktionsleistungen

Der konkrete Umfang einer CAD-Entwicklung ergibt sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Entwicklung auf Grundlage der vom Kunden beschriebenen Anwendung, der bereitgestellten Unterlagen und der für den Auftragnehmer erkennbaren technischen Anforderungen.

Entwürfe, Visualisierungen, Testmodelle und Prototypen stellen Zwischenstände des Entwicklungsprozesses dar. Sie können von der später freigegebenen Ausführung abweichen.

Der Kunde prüft die bereitgestellten Entwürfe und Prototypen insbesondere hinsichtlich:

  • Abmessungen und Anschlussgeometrien,
  • Passform und Funktion,
  • Einbausituation,
  • Bedienbarkeit,
  • Belastung und
  • Einsatzbedingungen sowie
  • Vollständigkeit der Anforderungen.

 

Nach erfolgreicher Prüfung erteilt der Kunde die Freigabe zur weiteren Bearbeitung oder Fertigung in Textform.


Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass der freigegebene Stand seinen mitgeteilten Anforderungen entspricht.

Die Freigabe lässt gesetzliche Rechte wegen nicht erkennbarer oder vom Auftragnehmer zu vertretender Mängel unberührt.

Soweit im Angebot eine bestimmte Anzahl von Entwurfs-, Korrektur- oder Prototypenschritten enthalten ist, werden darüber hinausgehende Änderungswünsche nach Abschnitt 9 zusätzlich berechnet.

Die CAD-Entwicklung erfolgt grundsätzlich mit Blick auf das vereinbarte Fertigungsverfahren.

Eine Eignung der Konstruktion für andere Fertigungsverfahren, Materialien, Maschinen oder Anbieter ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Technische Berechnungen, Simulationen, Festigkeitsnachweise, Zertifizierungen, Konformitätsbewertungen oder Prüfungen nach bestimmten Normen gehören nur zum Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

7. Nutzungsrechte und Konstruktionsdaten

An vom Kunden bereitgestellten Dateien, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Unterlagen verbleiben die Rechte beim Kunden beziehungsweise beim jeweiligen Rechtsinhaber.

Der Kunde räumt dem Auftragnehmer die für Angebotserstellung, technische Prüfung, Bearbeitung, Fertigung, Qualitätssicherung und Vertragsabwicklung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.

Dies umfasst auch technisch notwendige Konvertierungen, Vervielfältigungen und Anpassungen.

Vertragsgegenstand ist grundsätzlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Entwicklungs- und beziehungsweise oder Fertigungsleistung. Die Herausgabe von:

  • bearbeitbaren CAD-Dateien,
  • STL- oder 3MF-Dateien,
  • Konstruktionszeichnungen,
  • Quelldaten,
  • Zwischenständen,
  • Fertigungsparametern,
  • Berechnungsgrundlagen oder
  • sonstigen internen Arbeits- und Produktionsdaten

 

ist nur geschuldet, wenn dies vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

Soweit vom Auftragnehmer erstellte Arbeitsergebnisse rechtlich geschützt sind, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die einfachen Nutzungsrechte, die für den vertraglich vereinbarten Einsatzzweck erforderlich sind.

Die Nutzung und Weitergabe der gelieferten körperlichen Bauteile im Rahmen des vereinbarten Einsatzzwecks bleibt zulässig.

Ein Recht zur eigenständigen Vervielfältigung, Bearbeitung oder Fertigung durch Dritte ist damit nicht verbunden.

Weitergehende oder ausschließliche Nutzungsrechte sowie das Recht zur Fertigung durch den Kunden oder durch Dritte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Eine hierfür vereinbarte Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der übertragenen Rechte.

Allgemeines Fachwissen, Fertigungsmethoden, standardisierte Konstruktionselemente, Vorlagen, Bibliotheken und nicht kundenspezifische Lösungsansätze darf der Auftragnehmer weiterhin verwenden.

Vertrauliche Informationen und eindeutig kundenspezifische Konstruktionen bleiben hiervon unberührt.

Nutzungsrechte können einfach oder ausschließlich sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzt eingeräumt werden.

Ohne eindeutige Vereinbarung bestimmt sich ihr Umfang nach dem Vertragszweck.

8. Fertigung, Qualität und Toleranzen

Die Fertigung erfolgt nach den vereinbarten Unterlagen, Dateien, Materialien, Einstellungen und Freigabeständen.

Additiv gefertigte Bauteile können verfahrensbedingt insbesondere folgende Merkmale aufweisen:

  • sicht- oder fühlbare Schichtlinien,
  • Ansatzstellen von Stützstrukturen,
  • Fertigungsnähte,
  • geringfügige Oberflächenunterschiede,
  • leichte Farbabweichungen zwischen Materialchargen sowie
  • geringfügige Maßabweichungen.

Solche Merkmale stellen keinen Mangel dar, soweit sie für das vereinbarte Fertigungsverfahren üblich sind und die vereinbarte Funktion oder Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.

Bestimmte Maß-, Form-, Oberflächen- oder Farbtoleranzen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder in freigegebenen Zeichnungen beziehungsweise Spezifikationen festgelegt wurden.

Soweit keine konkreten Toleranzen vereinbart wurden, richtet sich die geschuldete Beschaffenheit nach dem mitgeteilten Einsatzzweck, der vereinbarten Ausführung und dem bei vergleichbaren additiv gefertigten Bauteilen üblichen Qualitätsniveau.

Der Auftragnehmer legt Druckausrichtung, Schichthöhe, Stützstrukturen, Füllstruktur und weitere Fertigungsparameter nach fachlichem Ermessen fest, soweit der Kunde hierzu keine verbindlichen Vorgaben gemacht hat.

Bei wiederkehrenden Aufträgen wird nach Möglichkeit der dokumentierte und zuletzt freigegebene Bauteilstand verwendet.

Änderungen an Materialverfügbarkeit, Maschinen oder Fertigungsparametern dürfen die vereinbarte Funktion und Beschaffenheit nicht beeinträchtigen.

Wird ein Bauteil exakt nach einer vom Kunden bereitgestellten Datei gefertigt, stellen Fehler der zugrunde liegenden Konstruktion keinen Fertigungsfehler dar, sofern sie für den Auftragnehmer bei einer üblichen Prüfung nicht erkennbar waren.

Abweichungen, die durch eine fehlerhafte Fertigung des Auftragnehmers verursacht wurden, beurteilen sich nach den gesetzlichen Mängelrechten.

Die geschuldete Qualität bemisst sich zuerst nach der ausdrücklichen Vereinbarung und andernfalls nach dem Vertragszweck und der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Leistungen.

9. Änderungswünsche und zusätzlicher Aufwand

Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss werden berücksichtigt, soweit sie technisch und organisatorisch umsetzbar sind.

Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor der Umsetzung über erkennbare Auswirkungen auf:

  • den Leistungsumfang,
  • die Vergütung,
  • bereits gefertigte oder begonnene Bauteile sowie
  • vereinbarte Fertigungs- und Liefertermine.

Zusätzliche Leistungen werden erst nach entsprechender Abstimmung ausgeführt.
Als zusätzlicher Aufwand gelten insbesondere:

  • Änderungen nach Freigabe eines Entwurfs oder Prototyps,
  • neue oder nachträglich mitgeteilte Anforderungen,
  • Änderungen von Maßen, Geometrien oder Schnittstellen,
  • zusätzliche Varianten oder Dateiformate,
  • weitere Prototypen- oder Korrekturschritte,
  • erneute Fertigungen aufgrund geänderter Kundenvorgaben sowie
  • die Aufbereitung fehlerhafter oder unvollständiger Kundendaten.

Der zusätzliche Aufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz oder auf Grundlage eines ergänzenden Angebots berechnet.

Muss eine bereits begonnene Fertigung aufgrund eines nachträglichen Änderungswunsches abgebrochen oder erneut durchgeführt werden, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und verbrauchten Materialien zusätzlich zu vergüten.

Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen, soweit Änderungen oder verspätete Entscheidungen des Kunden zusätzlichen Arbeits- oder Fertigungsaufwand verursachen.

Arbeiten, die ausschließlich zur Beseitigung eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangels erforderlich sind, werden nicht als zusätzlicher Aufwand berechnet.

10. Preise und Zahlungsbedingungen

Die maßgeblichen Preise ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

Die im Online-Konfigurator angezeigten Beträge sind unverbindliche Preiseinschätzungen und können sich nach der manuellen technischen und wirtschaftlichen Prüfung ändern.

Gegenüber Verbrauchern werden die zu zahlenden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusätzlich anfallende Versandkosten werden im Angebot gesondert angegeben.

Gegenüber Unternehmern verstehen sich die angegebenen Preise, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

Für Entwicklungs-, Anpassungs- und Fertigungsleistungen kann die Abrechnung erfolgen:

  • zu einem vereinbarten Festpreis,
  • nach tatsächlichem Zeitaufwand,
  • nach Stückzahl,
  • nach einem vereinbarten Stundensatz oder
  • nach einer Kombination dieser Abrechnungsarten.

 

Die jeweils geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der Rechnung.
Der Auftragnehmer kann insbesondere Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder die Zahlung nach Lieferung beziehungsweise Leistung vereinbaren.

Ist eine Voraus- oder Abschlagszahlung vereinbart, beginnt die Bearbeitung grundsätzlich erst nach Eingang des vereinbarten Betrags und nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen, Angaben und Freigaben.

Bei Kauf auf Rechnung ergibt sich die Zahlungsfrist aus dem Angebot oder der Rechnung. Soweit dort keine andere Frist angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

Zahlungen werden nicht über die Website oder den Online-Konfigurator abgewickelt.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer kann noch nicht begonnene oder nicht abgeschlossene Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.

11. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Eine Abholung oder persönliche Auslieferung kann gesondert vereinbart werden.

Der Versand erfolgt grundsätzlich durch einen geeigneten Paket- oder Transportdienstleister.

Eingesetzt werden insbesondere DHL sowie im Einzelfall GLS, DPD oder UPS.

Angegebene Bearbeitungs- und Lieferzeiten beginnen erst, wenn:

  • der Vertrag zustande gekommen ist,
  • eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist,
  • sämtliche erforderlichen Dateien und Angaben vollständig vorliegen und
  • notwendige Entwürfe oder Prototypen freigegeben wurden.

Liefer- und Fertigungstermine sind nur dann verbindliche Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

Sonstige Zeitangaben stellen voraussichtliche Bearbeitungs- oder Lieferzeiträume dar.

Verzögerungen, die durch nachträgliche Kundenänderungen, verspätete Mitwirkung oder unvollständige Angaben entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Verbrauchern entstehen hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten, sofern die Teillieferung nicht auf deren ausdrücklichen Wunsch erfolgt.

Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über.

Beauftragt ein Verbraucher selbstständig einen nicht zuvor vom Auftragnehmer benannten Transportdienstleister, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang.

Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versanddienstleister auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Versandkosten übernommen hat.

Bei Abholung oder persönlicher Auslieferung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Empfangsperson über.

Erkennbare Transportschäden sollten möglichst unmittelbar beim Transportdienstleister dokumentiert und dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.

Das Unterlassen einer solchen Mitteilung beeinträchtigt die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers nicht.

Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.

12. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Einzelheiten zu Voraussetzungen, Fristen, Ausübung und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem dort bereitgestellten Muster-Widerrufsformular.

Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die:

  • nicht vorgefertigt sind,
  • auf Grundlage einer individuellen Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers hergestellt werden oder
  • eindeutig auf dessen persönliche Anforderungen zugeschnitten sind.

Dies betrifft regelmäßig Bauteile, die nach einer kundenseitig bereitgestellten STL-, 3MF- oder CAD-Datei, individuellen Maßen, besonderen Vorgaben oder einer speziell für den Kunden entwickelten Konstruktion gefertigt werden.

Ob die gesetzliche Ausnahme greift, richtet sich nach dem konkreten Vertragsgegenstand. Für vorgefertigte oder nicht individualisierte Waren kann weiterhin ein Widerrufsrecht bestehen.

Bei Verträgen über CAD-Entwicklung, technische Anpassungen oder andere Dienstleistungen kann der Verbraucher verlangen, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.

Widerruft der Verbraucher einen solchen Dienstleistungsvertrag nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung der Leistung, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Zahlung eines angemessenen Betrags für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verpflichtet sein.

Das Widerrufsrecht bei einer entgeltlichen Dienstleistung erlischt mit vollständiger Leistungserbringung nur, wenn der Verbraucher zuvor:

  • ausdrücklich dem Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt und
  • bestätigt hat, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

 

13. Mängelrechte und Nacherfüllung

Für Mängel der gelieferten Waren und erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von der ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder sich nicht für den vertraglich vereinbarten Einsatzzweck eignet.

Verfahrensübliche Eigenschaften des additiven Fertigungsverfahrens sowie innerhalb vereinbarter oder üblicher Toleranzen liegende Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Abschnitt 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt maßgeblich.

Der Kunde soll einen vermuteten Mangel möglichst nachvollziehbar mitteilen und dabei insbesondere folgende Angaben bereitstellen:

  • Auftrags- oder Rechnungsnummer,
  • Beschreibung der Abweichung,
  • aussagekräftige Fotos,
  • Angaben zur Verwendung und Einbausituation sowie
  • auf Nachfrage das betroffene Bauteil.

Der Auftragnehmer ist vor einer eigenständigen Nachbearbeitung, Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Entsorgung grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Gesetzliche Fälle, in denen eine vorherige Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt.

Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, erfolgt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie kann je nach Vertragsart insbesondere durch:

  • Nachbesserung,
  • erneute Fertigung,
  • Ersatzlieferung oder
  • Herstellung eines neuen Werkes

erfolgen.

Die erforderlichen Aufwendungen der berechtigten Nacherfüllung trägt der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie berechtigt verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Hierzu können insbesondere Minderung, Rücktritt und Schadensersatz gehören.

Ein Mangel liegt nicht vor, soweit die beanstandete Eigenschaft ausschließlich beruht auf:

  • einer fehlerhaften oder ungeeigneten Kundendatei,
  • vom Kunden vorgegebenen falschen Maßen,
  • nachträglicher Veränderung oder unsachgemäßer Nachbearbeitung,
  • nicht bestimmungsgemäßer Verwendung,
  • ungeeigneter Montage oder Lagerung oder
  • nicht mitgeteilten Belastungen oder Einsatzbedingungen.

 

Dies gilt, sofern der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten und keine erforderliche Hinweispflicht verletzt hat.

Freiwillige Garantien werden nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und deren Bedingungen gesondert mitgeteilt werden.

Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, muss der Kunde die Ware im Rahmen des § 377 HGB untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzeigen. Für Verbraucher wird keine kurze Rügefrist eingeführt.

Die Art der Nacherfüllung richtet sich wegen der möglichen Einordnung als Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

14. Haftung und Verwendungsbeschränkungen

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

 

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Die gesetzlichen Mängelrechte und Ansprüche auf Nacherfüllung bleiben unberührt.

Der Kunde ist verpflichtet, das gelieferte Bauteil vor seinem Einsatz im Rahmen des Zumutbaren auf erkennbare Schäden, richtige Abmessungen, Passform und Eignung für den mitgeteilten Verwendungszweck zu prüfen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf einer Verwendung beruhen, die:

  • vom vereinbarten Einsatzzweck abweicht,
  • entgegen einem ausdrücklichen technischen Hinweis erfolgt,
  • außerhalb mitgeteilter Belastungs- oder Umgebungsbedingungen liegt,
  • durch eine ungeeignete Montage oder Nachbearbeitung verursacht wird oder
  • auf nicht mitgeteilten sicherheitskritischen Anforderungen beruht

 

sofern der Auftragnehmer den Schaden nicht zu vertreten hat.

Bei sicherheitskritischen, tragenden, medizinischen, lebensmittelnahen, elektrischen oder anderweitig regulierten Anwendungen ist eine ausdrückliche vorherige Vereinbarung über die technischen Anforderungen erforderlich.

15. Vertraulichkeit und Projektdaten

Die Vertragsparteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit der Anfrage oder Durchführung eines Projekts zugänglich werdenden vertraulichen Informationen vertraulich.

Als vertraulich gelten insbesondere:

  • nicht veröffentlichte Konstruktionen und Produktentwicklungen,
  • CAD-, STL- und 3MF-Dateien,
  • technische Zeichnungen und Maße,
  • Muster und Prototypen,
  • Fertigungs- und Prüfparameter,
  • interne betriebliche Anwendungen,
  • Kalkulationen und nicht öffentlich bekannte kaufmännische Informationen sowie
  • ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen.

 

Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.

Der Auftragnehmer darf vertrauliche Informationen Beschäftigten und sorgfältig ausgewählten Dienstleistern zugänglich machen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Diese Personen werden angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • bereits öffentlich bekannt sind oder
  • ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
  • der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • rechtmäßig von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten erlangt wurden,
  • unabhängig von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden oder
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

 

Projektbilder, Kundennamen, Logos, technische Details und sonstige projektbezogene Informationen werden nur mit vorheriger Zustimmung des betroffenen Kunden zu Referenz- oder Werbezwecken veröffentlicht.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie, solange diese ihren vertraulichen Charakter behalten.

Eine gesondert abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarung geht diesem Abschnitt vor.

16. Speicherung von Dateien

Dateien, die im Online-Konfigurator hochgeladen werden, werden grundsätzlich spätestens nach 30 Tagen automatisch gelöscht.

Wird eine Modelldatei im Rahmen einer Anfrage an den Auftragnehmer übermittelt oder kommt anschließend ein Auftrag zustande, kann eine Kopie der Datei zusammen mit den zugehörigen Anfrage-, Auftrags- und Fertigungsangaben gespeichert werden, soweit dies erforderlich ist für:

  • die Auftragsbearbeitung und Fertigung,
  • die Qualitätssicherung,
  • die Bearbeitung von Beanstandungen,
  • die Dokumentation des gefertigten Bauteilstands oder
  • spätere Nachbestellungen.

Eine dauerhafte Archivierung oder unbegrenzte Verfügbarkeit von Kunden- und Produktionsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde kann daher ohne gesonderte Vereinbarung nicht darauf vertrauen, dass eine frühere Datei oder Fertigungsausführung dauerhaft für eine Nachbestellung verfügbar bleibt.

Entfallen die jeweiligen Speicherzwecke, werden die Dateien im Rahmen der vorgesehenen Löschprozesse entfernt. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Geschäfts- und Vertragsunterlagen bleiben unberührt.

Dateien können bis zum Ablauf der jeweiligen Sicherungszyklen noch vorübergehend in technischen Backups enthalten sein.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Mannheim.

Dasselbe gilt gegenüber Unternehmern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

18. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anstelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Überschriften und Abschnittsbezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Übersicht und beeinflussen die Auslegung der Bestimmungen nicht.

Stand 01.08.2026